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Transkripte und DatenschutzBeta

Spracheingabe, ob Gespräche gespeichert werden, was Besucher erfahren und wie Sie eine Rechtsgrundlage wählen

Diese Funktion ist in der Beta-Phase. Sie ist nutzbar, einzelne Details können sich aber noch ändern.

Der Bereich Verhalten legt fest, wie Besucher mit dem Widget sprechen können und ob ihre Gespräche aufbewahrt werden. Standardmäßig wird nichts gespeichert.

Spracheingabe

Schalten Sie Spracheingabe ein, damit Besucher ihre Nachrichten sprechen statt tippen können. Die Aufnahme wird in Text umgewandelt und wie eine getippte Nachricht gesendet. Sprache wird wie Text abgerechnet; siehe Limits und Abrechnung.

Seitenkontext

Ab Loader 1.7.0 erfährt der Bot Titel und Adresse (ohne Parameter) der Seite, auf der der Besucher gerade ist. Das wird nicht gespeichert und lässt sich abschalten; siehe Seitenkontext.

Transkripte speichern

Die Transkriptspeicherung ist standardmäßig aus. Solange sie aus ist, werden nur anonyme Kennzahlen für die Analyse behalten, nie Nachrichteninhalte.

Schalten Sie Transkripte speichern ein, um Besuchergespräche aufzubewahren und später unter Verlauf nachzulesen. Wer personenbezogene Daten speichert, hat Pflichten nach der DSGVO: Sie müssen Besucher informieren und eine Rechtsgrundlage haben. Wie das Widget informiert, regelt die nächste Einstellung.

Was Besucher sehen

Bei aktiver Speicherung wählen Sie unter Was Besucher sehen, wie das Widget darüber informiert. Speichern und Informieren sind zwei verschiedene Fragen:

ModusIm WidgetWofür
Nichts anzeigenkein HinweisIhre eigene Datenschutzerklärung informiert bereits über die Speicherung.
Hinweis anzeigeneine Zeile über dem Eingabefeld, blockiert nichtTransparenz sichtbar an der Stelle der Erhebung.
Einwilligung verlangenZustimmung vor der ersten NachrichtWenn Sie sich auf die Einwilligung als Rechtsgrundlage stützen.

In jedem Modus gilt: Ohne Transkripte speichern wird nichts gespeichert. Sobald das Widget überhaupt etwas anzeigt (Modus Hinweis oder Einwilligung), ist der Text für den Datenschutzhinweis Pflicht; ohne ihn lässt sich das Widget nicht veröffentlichen. Schreiben Sie, was gespeichert wird, wozu, und verlinken Sie Ihre Datenschutzerklärung.

Widgets, die vor dieser Einstellung veröffentlicht wurden, bleiben auf Einwilligung. Ein Update ändert nie stillschweigend, was Ihren Besuchern zugesagt wurde.

Eine Rechtsgrundlage wählen

Die DSGVO verlangt zwei Dinge, die oft verwechselt werden:

  • Transparenz (Art. 13): Sie müssen informieren. Eine veröffentlichte Datenschutzerklärung erfüllt das. Ein Klick im Widget ist dafür nicht vorgeschrieben.
  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a): nur nötig, wenn Sie sich genau darauf stützen. Eine Kommune kann sich stattdessen auf die öffentliche Aufgabe (lit. e) oder ein berechtigtes Interesse (lit. f) stützen; dann genügt der Hinweis.

Welche Grundlage für Sie gilt, entscheiden Sie und Ihr Datenschutzbeauftragter, nicht wir. Zwei Punkte sprechen für die Einwilligung:

  • Besondere Kategorien (Art. 9). In ein freies Chatfeld tippen Menschen Dinge, die Sie nie erfragt haben. Fragen zu Sozialleistungen, Pflegegrad oder Schulden sind auf kommunalen Seiten normal, und das hebt die Anforderungen deutlich.
  • § 25 TDDDG (früher TTDSG). Die Einwilligungsmarkierung wird im Browser des Besuchers gespeichert. Das ist eine eigene Frage neben der DSGVO.

Gespeicherte Gespräche lesen

Verlauf listet die Gespräche, die dieses Widget gespeichert hat, jeweils mit der ersten Frage. Öffnen Sie eines, um das vollständige Transkript zu lesen. Der Bereich bleibt leer, bis Transkripte speichern an ist und, im Einwilligungsmodus, Besucher zugestimmt haben.

Wie lange Transkripte aufbewahrt werden

Gespeicherte Transkripte werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch gelöscht: nach 90 Tagen, sofern Sie für dieses Widget keine andere Frist festlegen. Bitten Sie dazu den Einrichtungs-Assistenten.

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